Sound - Light - 4Event Vermietung
Allgemeine Mietbedingungen
GRUNDSATZ:
Die allgemeinen Mietbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Mieter.
Abweichende Abmachungen sind nur gültig, wenn sie von ACUSTRONICS bestätigt worden sind.
DAUER:
Die Mietdauer beträgt mindestens einen Tag. Die angegebenen Miet-Preise beziehen sich auf die
Dauer von max. 48Std. Die Miete beträgt in jedem Fall im min. SFr. 50.-. Im Miet-Preis inbegriffen
sind… Material-Bereitstellung, Kontrolle und Rücklagerung im Domizil.
ZAHLUNG:
Abholanlagen sind bar beim abholen der Mietgegenstände zu bezahlen.
Komplettsysteme (mit Transport, Installation, usw.) sind gemäss den Vereinbarungen
in der Auftragsbestätigung bzw. dem Mietvertrag zu bezahlen.
Dabei ist üblicherweise mindestens die Hälfte der Miete vor der Veranstaltung zu begleichen.
DEPOT:
ACUSTRONICS behält sich das Recht vor, zusätzlich ein Depot von SFr. 50.- bis SFr. 1000.-
im speziellen bei Neu-Kunden hinterlegen zu lassen.
Diese Kaution wird bei der Rückgabe des Materials zurückerstattet, unter Abzug von allfälligen Defekten
und einer Umtriebsentschädigung bei verspäteter Rückgabe. Die Haftung des Mieters ist nicht auf die
Höhe der Kaution beschränkt.
EIGENTUM:
Die Mietgeräte mit all ihren Bestandteilen bleiben Eigentum von ACUSTRONICS.
HAFTUNG BEI ABHOLANLAGEN:
Der Mieter übernimmt die Haftung für die Geräte vom Zeitpunkt des Lagerausgangs bis zum Zeitpunkt
des Lagereingangs in Kloten und haftet in vollem Umfang für allfällige Schäden (Beschädigung
der Geräte durch unsachgemässe Handhabung durch den Mieter/Drittpersonen). Ausgenommen sind
durch Alterung ausgefallene Leuchtkörper, wenn sie retourniert werden. Der Mieter ist gehalten, dem
Wert der Geräte entsprechende Sorgfalt walten zu lassen, die Geräte bewachen zu lassen und
die Aufenthaltsdauer der Geräte im Freien auf ein Minimum zu beschränken.
ACUSTRONICS weist jede Art von Haftung für Ausfälle an den Geräten während der Veranstaltung
zurück. Nicht retournierte oder beschädigte Geräte werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungspreis
in Rechnung gestellt. Bei Diebstahl oder Abhandenkommen ist der Mieter verpflichtet
immer einen Polizeirapport erstellen zu lassen. Beim Feststellen von Schäden oder Störungen
an Geräten muss spätestens bei der Rückgabe Meldung an ACUSTRONICS erfolgen.
FUNKTIONSPRUEFUNG:
Der Mieter bestätigt durch Unterzeichnung des Mietvertrags (bzw. Lieferscheins), dass er die Geräte
selbst geprüft hat. Andernfalls anerkennt er die Funktionsprüfung durch den Techniker von
ACUSTRONICS. Nachträglich erklärte Mängel können nicht anerkannt werden. Verzichtet der Mieter
auf die Mitwirkung bei der Bestandesaufnahme und technischer Kontrolle der Geräte anlässlich deren
Rückgabe, anerkennt der Mieter die von ACUSTRONICS erstellte Bestandesaufnahme.
Jede Art von Änderungen an den Geräten durch den Mieter/Drittpersonen ist untersagt.
ANNULLATION:
Annulliert der Mieter eine bereits bestätigte Miet-Reservation (auch telefonisch), betragen die
Annullationskosten: bis 10 Tage vor Mietbeginn: 25%, bis 3 Tage vor Mietbeginn: 50% und
selbentags: 75% des vereinbarten Mietbetrages.
HAFTUNG BEI KOMPLETTSYSTEMEN MIT TRANSPORT, INSTALLATION, BEDIENUNG:
Dabei haftet der Mieter für von dritter Hand zugefügte Schäden an Material zum
Wiederbeschaffungspreis oder allfälliger Reparaturkosten.
MIETVERTRAG:
Es können Mietvertäge nur mit volljährigen und Unterschrifftsberechtigten Personen abgeschlossen
werden. Neu-Kunden werden gebeten einen gültigen Ausweis mitzubringen.
RECHT:
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bülach.
ANERKENNUNG:
Der Mieter anerkennt bei jeder telefonischen, mündlichen oder schriftlichen Miet-Reservation diese
Mietbedingungen in allen Punkten.
Phone: 076 396 75 36
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